Campingplatzordnung
Dies ist ein Auszug aus der Platzordnung. Wir bitten Sie, die vollständige Platzordnung, die in der Rezeption aushängt, bei Ihrer Ankunft zur Kenntnis zu nehmen.
Zutritt :
Das Betreten, Einrichten sowie der Aufenthalt auf dem Campinggelände bedarf einer vorherigen Genehmigung des Platzwarts oder seines Vertreters. Dieser ist für ordnungsgemäßes Verhalten, Ruhe und Ordnung sowie die Einhaltung der vorliegenden Platzordnung zuständig. Mit dem Betreten des Campinggeländes erkennen Sie vorbehaltlos die vorliegende Platzordnung an und verpflichten sich, diese einzuhalten.
Der Zugang zum Campingplatz ist nur den Kunden des Campingplatzes vorbehalten.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die bei der Buchung nicht erwähnt wurden, am Anreisetag den Zugang zu verweigern.
Tiere:
Tiere sind weder im Inneren der Ferienhäuser noch auf der zugehörigen Parzelle erlaubt. Dies gilt auch für Tiere von extra Personen. Auf Stellplätzen sind Tiere nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Platzleiters oder seines Vertreters erlaubt und dies nur nach Vorlage eines tierärztlichen Gesundheitszeugnisses (Hunde der 1. und 2. Kategorie werden als gefährlich aufgeführt und sind somit nicht erlaubt). Tiere müssen permanent an der Leine geführt, unter ständiger Aufsicht des Hundehalters stehen und dürfen unter keinen Umständen unbeaufsichtigt allein gelassen werden (Vermeiden von Bellen). Ihre Besitzer achten ganz besonders darauf, Verunreinigungen zu vermeiden oder diese ohne Aufschub zu entfernen. Tiere sind außerhalb des Campinggeländes auszuführen. Aus Hygienegründen haben Tiere zu Sanitäranlagen, Schwimmbad, Spielplatz und Geschäften keinen Zutritt. Bei behinderten Kunden kann der Eigentümer des Campingplatzes eine Ausnahme machen.
Verkehr und Parken von Fahrzeugen:
Auf dem Campinggelände gilt für Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr besteht Fahrverbot. Auf dem Gelände sind nur Fahrzeuge von gemeldeten Kunden zugelassen. Das Parken auf den normalerweise für Campingunterstände vorgesehenen Flächen ist strengstens verboten. Parkende Autos müssen so abgestellt werden, dass sie weder Verkehr noch die Einrichtung ankommender Camper behindern.
Aufbau:
Fahrzeug, Zelt oder Wohnwagen sowie das damit verbundene Material müssen auf dem vom Platzwart oder seinem Vertreter angewiesenen Stellplatz aufgebaut werden. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Die Vergabe der Stellplatznummer unterliegt einzig und allein der Campingplatzleitung. Das Aufstellen von Zelten, Vorzelten oder sonstigen Begrenzungen ist an den Mietobjekten nicht erlaubt.
Sicherheit:
Brandgefahr: Offenes Feuer am Boden (Holz, Holzkohle, etc.) ist strengstens untersagt. Das Grillen mit Standgrill kann vorbehaltlich eines Verbots durch die Präfektur sowie gemäß Wetterbedingungen genehmigt werden. Jedoch ist zu beachten, dass jegliches Grillen bei den Mietobjekten untersagt ist. Ein Gemeinschaftsgrill steht unseren Camper im Zentrum des Platzes zur Verfügung.
Instandhaltung und Erscheinungsbild der Anlage:
Wohnwagenbesitzer sind dazu verpflichtet, ihr Abwasser in den dazu vorgesehenen Vorrichtungen oder den Sanitäranlagenanlagen zu entsorgen. Hausmüll, Abfälle aller Art, Papiere müssen entsprechend getrennt und in die Container gegeben werden, die sich im Müllraum befinden. Pflanzen und Blumendekorationen dürfen nicht beschädigt werden. Campern ist es untersagt, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden, Pflanzungen vorzunehmen. Des Weiteren ist es verboten, den Stellplatz durch persönliche Einrichtungen zu begrenzen, Gräben zu ziehen oder Wäscheleinen zu spannen.
Kinder:
Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen des Campingplatzes (Schwimmbad, Sanitäranlagen, Spielbereich, Snack Bar) ist Kindern nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.
Schwimmbad:
Das Freibad und das Wellnesscenter sind nur für Kunden des Campingplatzes zugänglich. Zum Schwimmen sind nur erlaubt: Badehosen (speedo’s), Bikinis und Badeanzüge, im Gegensatz zu allen anderen Kleidungsstücken.
Spiele:
Keinerlei gewalttätige oder störende Spiele dürfen in der Nähe der Anlage und/oder den Anpflanzungen stattfinden.
Ruhe:
Jeder Campinggast ist verpflichtet, zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr Nachtruhe einzuhalten.
Minderjährige:
Aus Sicherheitsgründen haben Kinder unter 18 Jahren, außer in Begleitung ihrer Eltern, keinen Zutritt zum Campingplatz.
Gruppen :
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Buchung telefonisch, um die Verfügbarkeit zu erfahren. Im Zusammenhang mit Gästen, die zur Erholung bei uns übernachten, werden maximal 3 Plätze nebeneinander vergeben. Die Direktion hat das Recht, eine Gruppe abzulehnen, um die Ruhe der anderen Gäste zu wahren.
Elektroautos :
Unsere Mietunterkünfte und Campingplätze sind nicht zum Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs geeignet. Dies kann schwerwiegende Risiken (Kurzschluss, Brand) sowohl für die Mieter der Unterkunft/des Campingplatzes, aber auch für alle Kunden des Campingplatzes und sogar den Campingplatz selbst mit sich bringen.